Betriebsordnung

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Betreten der Einrichtung mit dieser Betriebsordnung vertraut zu machen.

  • Mit dem Betreten des Betriebs erklärt sich der Besucher mit den einzelnen Punkten der Betriebsordnung einverstanden und befolgt diese.
  • Die Betriebsordnung legt einige Verhaltensregeln für Besucher des Betriebes fest.
  • Pflichten, die sich für Besucher der Einrichtung aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, guten Sitten, Höflichkeitsregeln und anständigem Benehmen ergeben.
  • Der Zutritt zur Einrichtung ist nur Personen über 16 Jahren gestattet. Der Gast ist verpflichtet, einen gültigen Ausweis vorzulegen, aus dem das Geburtsdatum in Verbindung mit einem Foto hervorgeht.
  • Es ist nicht gestattet, Waffen jeglicher Art und gefährliche bzw. lebens- oder gesundheitsgefährdende Stoffe in die Einrichtung mitzubringen.
  • Das Mitbringen und Verwenden von Pyrotechnik in die Einrichtung ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen und anschließende Konsumieren von Drogen, eigenen Speisen und Getränken in die Einrichtung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird der Gast des Betriebes verwiesen.
  • Tiere dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Die Garderobe dient nicht der Aufbewahrung von Wertgegenständen. Für den Inhalt der in der Garderobe aufbewahrten Taschen und Gepäckstücke übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  • Der Betreiber haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände, die nicht in der Garderobe aufbewahrt wurden. Für persönliche Wertgegenstände ist stets der Besucher verantwortlich.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Besucher nicht in die Einrichtung zu lassen, die unangemessen gekleidet sind (schmutzige, zerrissene, stinkende Kleidung usw.), betrunken sind, unter dem Einfluss von Drogen oder anderen Suchtmitteln stehen, aggressiv sind oder sich in einem anderen unangemessenen Zustand befinden.
  • Das Betreten des Geländes in Sport-, Arbeits- oder unordentlicher Kleidung (zum Beispiel: Tarnkleidung, Jogginghose, Jogginghose etc.) ist nicht gestattet.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei unbedingter Notwendigkeit eine Kontrolle von Rucksäcken, Gürteltaschen, Damentaschen und Handtaschen zu verlangen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich weigern, ihren Rucksack, ihre Gürteltasche oder Tasche oder Handtasche zur Kontrolle vorzulegen, nicht einzulassen.
  • Jede Äußerung von Aggression ist in der Einrichtung unerwünscht und der Gast wird des Hauses verwiesen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die wiederholt Konfliktsituationen in der Einrichtung verursachen, den Zutritt dauerhaft oder vorübergehend zu verbieten.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Betriebs- und Sicherheitsleiters Folge zu leisten, andernfalls kann er des Betriebes verwiesen werden.
  • Im Falle einer Räumung des Betriebes ist der Gast verpflichtet, den Anweisungen der Verkehrssicherung und des Betreibers Folge zu leisten.
  • Der Betreiber verbietet Besuchern strikt das Betreten von Orten, die nicht für Besucher bestimmt sind (Gelände des Lokals, Bereich hinter der Bar, Lagerflächen etc.)
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, einen Gast bei unangemessenem Verhalten und Verstoß gegen einen der in der Betriebsordnung aufgeführten Punkte des Betriebes zu verweisen.
  • Mit dem Betreten des Lokals erklärt sich der Gast mit der Anfertigung von Fotos in den Räumlichkeiten des Lokals und deren anschließender Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Netzwerken des Betreibers einverstanden.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, für Schäden an der Einrichtung des Betriebs (Glas, Porzellan, Kleindekorationen und andere Gegenstände) aufzukommen. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder
  • Zerstörung von Sachwerten oder höherwertigen Anlagen ist der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden entsprechend der Schadenshöhe in voller Höhe zu ersetzen.
  • Auf Anfrage stellt Ihnen das Personal eine Allergenliste zur Verfügung.
  • In den Räumlichkeiten der Einrichtung ist ein Kamerasystem installiert.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen der Betriebsordnung vorzunehmen.

 

OPERATOR
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Büro: nam. Miru 47, Domazlice

Wichtige Telefonnummern:

  • Feuerwehrleute 150
  • Polizei der Tschechischen Republik 158
  • Medizinische Notfallhilfe 155
  • Notrufnummer 112

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